Dergiler / Colloquium Anatolicum / 2011 / Sayı: 10
Charles Sanders Peirce'ün felsefe tarihi üzerine görüşleri
- Sayı
- 2011 · Sayı: 10
- Sayfa
- 1–20
- DOI
- —
Abstract
Eine Analyse der Beleglage der beiden Begriffe „Verpflichtung“ (isḫiul-) und „Eid“ (lingai-) sowie des Inhalts der sog. Instruktionen und Eidestexte führt zu dem Schluss, dass isḫiul- und lingai- zusammen eine Textgattung „Verpflichtung und Eid“ bilden. Diese „Verpflichtung und Eid“ Texte, die dem modernen Forscher mit einem gewissen Recht verschiedenen Gattungen wie „Dienstanweisungen“, „Verträge“ oder „Eidesleistungen“ anzugehören scheinen, hatten allesamt den Zweck, einem Untergebenen seine Rolle und Pflichten in der Herrschaftsstruktur der königlichen Familie bzw. des Staates zu erläutern (isḫiul-) und ihn in dieser Rolle zu verpflichten und mit göttlicher Sanktion zu bestätigen (lingai-). Während der moderne Forscher durchaus berechtigt ist, isḫiul- und lingai- getrennt zu betrachten, soll dies die Tatsache nicht verschleiern, dass hethitische Schreiber beide Elemente als eine Einheit verstanden und dementsprechend einen „verpflichtenden“ Text sowie eine „Eidesleistung“, oder einen beide Elemente enthaltenden Text, entweder als isḫiul- oder als lingai-, oder beide, bezeichnen konnten. Ein zweiter Teil des Beitrags stellt die These in Frage, nach der die Häufung der wichtigsten Dienstanweisungen in der Zeit Tudḫalija I. und Arnuwanda I. auf die Durchführung tiefgreifender struktureller Reformen seitens diesen beiden Herrschern hindeuten würde. Vielmehr scheint die rasante Zunahme dieser Textgattung in der mh. Zeit auf eine schriftliche Festlegung schon bestehender Verwaltungsstrukturen sowie eine heranwachsende Einsetzung der Schriftkultur in die Verwaltung hinzudeuten. Nebenbei wird eine neue Interpretation einer Stelle aus den Dienstanweisungen für Priester und Tempelpersonell vorgeschlagen, die dahingehend gedeutet wird, dass diejenige, die verdächtigt worden waren, am Verschwinden eines Ochsen beteiligt gewesen zu sein, sich durch einen Trinkordal als schuldig oder unschuldig beweisen sollten. Das Ordal dient daher nicht zur Entdeckung des Deliktes sondern des Täters. Schließlich wird eine alternative Reihenfolge der ersten mit mehreren in kleiner Schrift nachgetragenen Textabschnitten versehenen Paragraphen der Instruktionen für die Königliche Leibgarde vorgeschlagen. Da die aufgestellte und von der Fachgemeinschaft bisher ohne Ausnahme akzeptierte Rekonstruktion von H.G. Güterbock und Th. van den Hout einige Fragen vor allem bezüglich der Zusätze der ersten und dritten Paragraphen offen lässt, wird eine neue und erklärlichere Reihenfolge vorgestellt.