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Dokuz Eylül Üniversitesi Sosyal Bilimler Enstitüsü Dergisi

Yıl 2008 , Cilt 10 , Sayı 3

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Makale özeti
Başlık :

Die entscheidung öner yildiz gegen türkei des europäischen gerichtshofs für menschenrechte im zusammenhang der finanziellen verantwortung der verwaltung und die rechtswissenschaftliche würdigung

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Dokuz Eylül Üniversitesi1
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Die Anträge zu den Planänderungen wurden abgelehnt, welche von 1989 bis zum Unglück in der den betreffenden Müllabfuhrplatz beinhaltenden Gegend vorgenommen werden wollten. Am 15. Dezember 1989 haben zwei Personen (M.C. und A.C) jedoch für das Grundstückeigentum in dieser Gegend gegen die Stadtverwaltung eine Klage erhoben und wegen der Zerstörungen ihrer Felder verlangt, dass die Arbeiten der administrativen Behörden gestoppt werden müssen. Am 21. August 1989 haben die Zuständigen des Stadtrats für Wasser und Kanalisation auf Verlangen dieser Personen die Anweisung erteilt, dass in ihre Häuser ein Zähler angeschlossen werden sollte. Das Gericht am 2. Mai 1991 hat zugunsten von M.C. und A.C. mit der Begründung entschieden, dass es sich um einen Eingriff in ihre Nutzungsrechte am Grundstück handelt (Fall 1989/1088). Der türkische Gerichtshof hat allerdings am 2. März 1992 diese Entscheidung kassiert.

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